Infos rund um die glutenfreie Ernährung

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Seit wann besteht die EU-Kennzeichnungspflicht für Gluten?

Seit dem 13. Dezember 2014 ist EU-weit einheitlich geregelt, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU). Die Nährwertkennzeichnung gilt seit dem 13. Dezember 2016. Die EU-Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten, kann in bestimmten Punkten durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden. Neu ist, dass auch bei loser, unverpackter Ware und in Restaurants eine Allergenliste zur Einsicht ausliegen muss. Vorher gab es auch schon Kennzeichnungspflicht in den Ländern, diese wurde jedoch EU-weit vereinheitlicht. Die häufigsten Auslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten müssen stets angegeben sein. Dies gilt für die Auslöser und die daraus gewonnenen Erzeugnisse. Diese Allergene sind: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Mandeln, Sellerie, Senf, Sesam, Lupinen und Weichtiere. Für Zöliakiebetroffene ist diese einheitliche Kennzeichnung eine enorme Erleichterung.

Wann gilt ein Produkt als glutenfrei?

Als glutenfrei gilt ein Lebensmittel, deren Glutengehalt höchstens 2 mg/100 g (20 ppm) aufweist. Ein Glutengehalt von 0 ist der Praxis kaum realisierbar. Hier spielen unter anderem auch mögliche Kontaminierungen bei den Ernte-, Herstellungs-, Verpackungs- und Transportwegen eine Rolle. Der Restglutengehalt von 20 ppm spielt nachweislich für Zöliakiebetroffene keine Rolle, diese Produkte können unbedenklich, selbst in großen Mengen, für eine glutenfreie Ernährung verzehrt werden.

Hilfe durch das Siegel der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft

Hersteller haben die Möglichkeit, auf ihren Verpackungen das "Glutenfrei-Symbol", die durchgestrichene Ähre aufzudrucken, das von den Zöliakiegesellschaften vergeben wird. Dieses freiwillige Zertifikat gilt für glutenfreie Produkte auf europäischer Ebene. Diese Produkte werden regelmäßig auf ihren Glutengehalt geprüft und können bedenkenlos bei einer Zöliakie-Erkrankung verzehrt werden.